Rechtsanwaltskanzlei Böck und Partner

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Technologierecht, Datenschutzkonzepte und Sicherheitskonzepte – IT-Recht

Wir beraten Technologiefirmen, Software- und IT- Unternehmen, Agenturen, Softwarehäuser, sonstige technologienahe Unternehmen und die öffentliche Hand. Im Internetrecht sind wir seit Entstehung dieses Rechtsgebiets tätig. Nachfolgend finden Sie unsere Beratungsschwerpunkte:

  • Softwareerstellungs- und Softwareüberlassungsverträge
  • Wartungs- und Pflegeverträge (Service Level Agreements)
  • Lizenz- und Vertriebsverträge sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Rahmen-, Projekt- und Kooperationsverträge bei Großprojekten
  • Know-How-Verträge und Forschungs- und Entwicklungsverträge
  • Beratung bei der Sicherung von Schutzrechten
  • Prüfung und Gestaltung von Escrow-Agreements und Hinterlegungsvereinbarungen
  • Konzeption und Begleitung von Outsourcingprojekten
  • Vertretung und Beratung in Domainstreitigkeiten
  • Beratung bei der Gestaltung von Plattformen, Communities, Webshops und Foren (B2B, B2C)
  • Userbedingungen und Datenschutzerklärungen
  • Providerverträge und Webdesignverträge
  • Beratung im Hinblick auf Verbraucherschutz, Informationspflichten und Widerrufsbelehrung (E-Commerce, M-Commerce)
  • Datenschutzrechtliche Gutachten und Datenschutzkonzepte
  • Beratung und Betreuung in vergaberechtlichen Fragen (BVB, EVB-IT) sowie bei der Durchführung des E-Governments
  • Ausarbeitung von IT-Sicherheitskonzepten (Compliance)
  • Durchführung von Schulungen und Seminaren
  • Juristisches Risk- und Konfliktmanagement, Projektmanagement
  • Unterstützung beim Rechteclearing und in werberechtlichen Fragen
  • Prozessführung und Vertretung in Schiedsgerichts- und Schlichtungsverfahren

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Dr. Alexander Böck