Rechtsanwaltskanzlei Böck und Partner

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Arbeitsrecht

Wir vertreten im Individualarbeitsrecht Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorrangig in den nachfolgenden Bereichen:

  • Prüfung, Erstellung und Überarbeitung von Arbeitsverträgen
  • Prüfung, Erstellung und Überarbeitung von Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände
  • Beratung von Zeitarbeitsunternehmen
  • Befristete Arbeitsverhältnisse
  • Gestaltung von Mitarbeiter-Vergütungsregelungen und von variablen Vergütungssystemen
  • Abmahnungen
  • Vorbereitung und Gestaltung von Kündigungen
  • Abwehr von und Verteidigung gegen Kündigungen
  • Abfindungsverhandlungen
  • Aufhebungsverträge mit Mitarbeitern und Führungskräften
  • Rechtssichere Gestaltung von Wettbewerbsverboten und Beratung in Konkurrenzschutzsachverhalten
  • Arbeits- und Dienstzeugnisse
  • Beratung in Fragen der Arbeitnehmererfindung

Im kollektiven Arbeitsrecht sind wir vorrangig mit nachfolgenden Themen befasst:

  • Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht
  • Betriebsvereinbarungen und Betriebsordnungen
  • Sozialplan und Interessenausgleich
  • Massenentlassungen
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Arbeitsrecht der öffentlichen Hand und kirchliches Arbeitsrecht
  • Beratung bei Umstrukturierung, Betriebsveräußerung und Stilllegungen
  • Betriebsübergang

Ihre Ansprechpartner: